JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Sonntag, 6. Mai 2018

Pro Sieben (ver)zählt die Artikel des Grundgesetzes

Auf Youtube kann man sich das letzte Spiel der gestrigen Pro 7-Sendung „Schlag den Henssler“ ansehen. Die Kandidaten mussten pro Runde drei Fragen beantworten, bei denen die Antwort jeweils aus einem Zahlenwert besteht, und die Ergebnisse der Fragen addieren („Schätzrechnen“). Wer am nächsten am exakten Wert der Gesamtsumme lag, gewann.

Bei einer dieser Fragen war u.a. die Frage zu beantworten, wie viele Artikel das Grundgesetz hat. Die Antwort war entscheidend, weil die richtigen Antworten auf die beiden anderen Fragen praktischerweise im einstelligen bzw. unteren zweistelligen Bereich lagen. Der Kandidat schätzte die Zahl der GG-Artikel auf 300, der TV-Koch auf 42. Als richtige Antwort benannte Pro Sieben die Zahl von 146 Artikeln, womit der Kandidat mit einer Abweichung von (insgesamt) 136 über der Summe der Einzelwerte und der TV-Koch mit -109 unter der Summe der Einzelwerte blieb. Die Abweichung des TV-Kochs war geringer, der Punkt ging an ihn.

Indes ist die Antwort falsch: Art. 146 GG ist zwar die höchste „Artikelnummer“ im Grundgesetz. Unter Berücksichtigung der Aufhebungen, Ergänzungen (a-Artikel, b-Artikel etc.) sowie der fortgeltenden Artikel der WRV (Art. 136-139 und 141 WRV) ergeben sich jedoch insgesamt 201 GG-Artikel. Damit wäre der Kandidat von dem richtigen Gesamtergebnis (234) um den Wert 81 abgewichen, der TV-Koch um 164. Der Punkt hätte an den Kandidaten gehen müssen.

Der Kandidat ging am Ende leer aus. Pro Sieben hat geholfen